Seit 2010 besteht in Deutschland für alle Autofahrer Winterreifenpflicht. Diese Regelung gilt auch für Fahrer aus Ländern ohne Winterreifenpflicht. Verursacht ein niederländischer Fahrer beispielsweise einen Unfall auf vereisten Straßen in den bayerischen Alpen, kann er sich nicht auf Unkenntnis der Winterreifenpflicht berufen. Wer im Winter mit Sommerreifen nach Deutschland fährt, muss sich daher vorab über den deutschen Wetterbericht informieren und gegebenenfalls Winterreifen montieren.
Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw und Lkw bei winterlichen Straßenverhältnissen, also wenn die Fahrbahn durch Eis, Schnee oder Schneematsch glatt ist. Das Gesetz schreibt keinen genauen Zeitpunkt für den Reifenwechsel vor, sondern spricht lediglich von „winterlichen Straßenverhältnissen“. Werkstätten in Deutschland empfehlen in der Regel den Zeitraum von Ende Oktober bis Ostern. Als Winterreifen gelten M+S-Reifen (Matsch und Schnee) oder sogenannte Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm; empfohlen werden 4 mm. Busse und Lkw bestimmter Kategorien müssen auf den Antriebsachsen mit Winterreifen ausgestattet sein.
Unser STRICK-Tipp diesen Monat lautet daher: Gehen Sie auf Nummer sicher, vermeiden Sie möglichen Ärger mit Ihrer Versicherung (die bei einem Unfall mit Sommerreifen im Schnee möglicherweise empfindlich reagiert) und vereinbaren Sie einen Termin in Deutschland, um Ihr Fahrzeug auf Winterreifen umrüsten zu lassen.
Quelle: Strick.de