Zwangsversteigerungen von Immobilien in Deutschland. In Deutschland, wie auch in den Niederlanden, gibt es verschiedene Wege, Immobilien zu verkaufen. Ein oft ΓΌbersehener Aspekt ist die Zwangsversteigerung. Die Krise an den FinanzmΓ€rkten hat einen neuen Markt geschaffen: Viele ErstkΓ€ufer oder Investoren kΓΆnnen ihre Hypothekenzahlungen nicht mehr leisten, Unternehmen gehen in Konkurs, und Immobilien werden zwangsversteigert. In Deutschland werden jΓ€hrlich rund 60.000 Immobilien versteigert, von Wohnungen bis hin zu GewerbeflΓ€chen. Im Rahmen dieser Versteigerungen werden Immobilien oft weit unter Marktwert verkauft. Dies gilt auch fΓΌr das Sauerland. In Deutschland wird der Begriff βImmobilienβ mit βImmoβ ΓΌbersetzt. Das ist hart fΓΌr die Betroffenen, aber fΓΌr viele Privatpersonen und Investoren stellen diese Versteigerungen eine goldene Gelegenheit dar. Doch wie genau funktioniert eine solche ΓΆffentliche Versteigerung? Wer sein GlΓΌck versuchen will, muss vorsichtig sein und keine Fehler machen, da die Regeln der Versteigerungsverfahren Γ€uΓerst streng angewendet werden. Fallstricke lauern oft im rechtlichen Ablauf, mit dem Sie als potenzieller KΓ€ufer bestens vertraut sein sollten. Steuerliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die deutsche Grunderwerbsteuer, sind ebenfalls zu beachten. Das Versteigerungsverfahren richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz. ZustΓ€ndig ist das zustΓ€ndige Amtsgericht. Ziel des Verfahrens ist es, GlΓ€ubigern die bestmΓΆgliche Durchsetzung ihrer Forderungen zu ermΓΆglichen. Die ΓΆffentliche Versteigerung wird von einem Rechtspfleger, einem hΓΆheren Gerichtsbeamten, durchgefΓΌhrt. Die Verhandlung beginnt mit der ΓΆffentlichen Bekanntmachung: Der Rechtspfleger verliest alle relevanten rechtlichen Informationen und macht die Anwesenden mit dem Objekt vertraut. Hierzu kΓΆnnen das Wertgutachten oder das Grundbuch eingesehen werden. Es ist ΓΌbrigens nicht Aufgabe des Amtsgerichts oder des Rechtspflegers, Fragen potenzieller Bieter zum Objekt zu beantworten. Die Informationen sind schlieΓlich im Wertgutachten enthalten und kΓΆnnen von den Beteiligten selbst eingesehen und ΓΌberprΓΌft werden. Gebotsfrist: Nach der ΓΆffentlichen Bekanntmachung beginnt die Gebotsfrist und dauert dreiΓig Minuten. WΓ€hrend dieser halben Stunde kΓΆnnen Interessenten ihre Gebote mΓΌndlich abgeben, die dann von einem Beamten an die Anwesenden weitergeleitet werden. Es ist jederzeit mΓΆglich, ein hΓΆheres Gebot abzugeben. Nach Ablauf der Gebotszeit ruft die Rechtspfleger (Register der StaatsanwΓ€lte) dreimal zur Abgabe eines hΓΆheren Gebots auf. Geht bis dahin kein hΓΆheres Gebot ein, wird die ΓΆffentliche Versteigerung geschlossen und das hΓΆchste Gebot wird endgΓΌltig vergeben. Wird der gewΓΌnschte Preis an diesem Tag nicht erzielt, kann ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt werden. Erster Verhandlungstermin: Am ersten Verhandlungstermin mΓΌssen mindestens 50 Prozent des freihΓ€ndigen Verkaufspreises geboten werden. Bleibt das HΓΆchstgebot unter diesem Betrag, ist der Beamte nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. GlΓ€ubiger wiederum sind berechtigt, die Vergabe abzulehnen, wenn das HΓΆchstgebot weniger als 70 Prozent des freihΓ€ndigen Verkaufspreises betrΓ€gt und sie somit ihre Forderungen nicht befriedigen kΓΆnnen. Sie kΓΆnnen sich bei uns erkundigen, welche GegenstΓ€nde aktuell versteigert werden. Quelle: Anwaltskanzlei Strick und Mondi.nl